Wir können Medikamente, die Sie bisher auf "rosa Rezept" bekommen haben, für das laufende Quartal als "eRezept" verordnen.
Das bedeutet, dass Sie für die Abholung Ihrer Rezepte nicht mehr extra in die Praxis kommen müssen.
Sie legen in Ihrer Apotheke einfach Ihre Versichertenkarte vor und erhalten die verordneten Medikamente.
So sparen wir in Zukunft Wege und Papier!
Voraussetzung hierbei ist aber, dass wir Ihre Versichertenkarte zu Beginn eines jeweiligen Quartals einmal bei uns in der Praxis eingelesen haben!
Ein Quartal beginnt jeweils am 1. Januar / 1. April / 1. Juli / 1. Oktober. Bitte dann immer wieder Ihre Versichertenkarte bei uns in der Praxis neu vorlegen!
Sie haben ein eRezept bei uns angefordert, aber in der Apotheke wird es beim Auslesen Ihrer Versichertenkarte nicht angezeigt?
Beachten Sie, dass jede Praxis auch eine Bearbeitungszeit benötigt, um Ihr Rezept im System verfügbar zu machen.
Sie waren in solche einem Falle schneller als wir und Ihr Rezept ist noch nicht im System.
Haben Sie dann etwas Geduld und rufen nicht gleich in der Praxis an. Spätestens am Folgetag wird es in der Apotheke verfügbar sein.
Weitere Informationen über das eRezept erhalten Sie auch unter www.das-e-rezept-fuer-deutschland.de
Wir bemühen uns in unsere Praxis um einen höchst möglichen Qualitätsstandard.
Dies bedeutet für uns u.a., dass wir für Ihre Behandlung auch die Verordnung von Dauermedikamenten gewissenhaft überprüfen.
Kontrollen, inwieweit die vereinbarten Therapieziele erreicht werden, müssen in medizinisch vertretbaren Zeiträumen regelmäßig durchgeführt werden. Das geschieht in unserer Verantwortung Ihrer Gesundheit gegenüber und im Hinblick auf das Wirtschaftlichkeitsgebot, für das wir in Haftung genommen werden können.
Unterstützen Sie uns hierbei, indem Sie die notwendigen Kontrolluntersuchungen regelmäßig wahrnehmen! Diese Kontrolluntersuchungen bedeuten für Sie geringen Aufwand und die Sicherheit, dass das verordnete Medikament in der aktuellen Dosierung ausreichend ist!
Wir werden in Zukunft nur noch dann Verordnungen ausstellen können, wenn die gebotenen Kontrolluntersuchungen auch stattgefunden haben.
Herzlichen Dank für Ihre Mitwirkung
Ihr Praxisteam